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Handwerkerleistungen steuerlich absetzen

Freitag, 30. Januar 2009 | Autor:

Bis zu 1.200 Euro pro Jahr können sich Privathaushalte vom Finanzamt für Handwerkerleistungen zurückholen. Diese Summe ergibt sich aus der Summe von 20 Prozent der maximalen Höchstgrenze von 6.000 Euro an Handwerkerleistungen pro Jahr– allerdings jeweils nur den anteiligen Rechnungsbetrag für die Arbeitsleistung des Handwerkers und nicht für das Material welches verwendet wurde.

Z.b. ein Jahr sammelt der Bürger Rechnungen über 9.000 Euro an, wobei hiervon jeweils 4.500 Euro Arbeitsleistung und 4.500 Euro als Materialkosten ausgewiesen sind. Von den 4.500 Euro an Arbeitskosten werden nun die 20 Prozent in den Ansatz bei der Berechnung gebracht, also 900 Euro die dann direkt von der Steuerschuld der Steuerpflichtigen abgezogen werden.

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Thema: Recht, Wasser / Trinkwasser

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