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Achtung …. Mogelei bei Wohnflächenberechnung

Donnerstag, 1. November 2007 | Autor:

Falsche >Wohnflächenberechnungen steigern den Profit von Verkäufern und Vermietern. Verbraucherschützer warnen davor, auf immer dreistere Versuche reinzufallen. Nachmessen kann sich für Immobilenkäufer und Mieter lohnen.

Verbraucherschutzverbände monieren immer dreistere Versuche, Immobilien käufer oder Mieter bei der Wohnflächenberechnung in die Irre zu führen. In Extremfällen werden nicht nur Balkone oder Loggien, sondern auch Treppen oder gar Garagen und Abstellräume komplett zur Wohnfläche addiert. Weder Zubehörräume wie Keller, auch wenn sie später als Hobbyraum genutzt werden können, noch Trockenräume oder Abstellräume außerhalb des Hauses oder der Wohnung haben laut Wohnflächenverordnung etwas in der Wohnflächenberechnung zu suchen. Genauso wenig dürfen demnach Treppen mit mehr als drei Stufen und deren Treppenabsätze berechnet werden.

Wenn Zweifel an der angegebenen Wohnfläche besteht gilt also:

Nachmessen kann sich lohnen. Für Käufer ist die Wohnfläche schließlich ein nicht unerhebliches Kriterium für den Wert einer Immobilie. Und für Mieter ergeben sich unter anderem Miethöhe und Betriebskosten aus der Wohnflächenberechnung. Auch für die ortsübliche Vergleichsmiete ist der Preis pro Quadratmeter die Berechnungsgrundlage.

Quelle : immowelt.de

durch Hinweis von www.aufmassprofis.de

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Thema: Recht

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