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Jeder Kopf ein ganzes Team : Bauherren profitieren von Architekten-Netzwerk

Dienstag, 3. Juli 2007 | Autor:

Gestern hatten wir aufgerufen und schon heute die erste Reaktion…….!

Hier stellt sich ein „kleines“ Architektennetzwerk aus dem südbayerischen Raum vor. Also viel Spass bein Lesen…… weiter…

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Bevor es im Haus zu heiß wird: Holzfaserdämmung schützt vor Überwärmung

Dienstag, 3. Juli 2007 | Autor:

Dieser Text ist nicht von uns geschrieben sondern flatterte durch unsere Netzwek auf den Tisch. Es ist eine Pressemitteilung des Verbandes Holzfaser Dämmstoffe e.V.
Da diese Pressemitteilung aber auch für Sie interessant sein könnte, wollen wir diese ungekürzt übernehmen und Ihnen zur Verfügung stellen ( das ist ja auch der Sinn von Pressemitteilungen )

Sollten wir ab und zu intessante Informationen erhalten werden wir diese ebenfalls hier veröffentlichen. Wenn einer unserer Leser Informationen hat, die es „Wert“ sind hier veröffentlicht zu werden, schreiben Sie bitte an uns.

Hier nun endlich die Presseinformation :

Von einem hochsommerlichen April bis zu einem
herbstlich verregneten Juni hatte das Jahr schon allerhand
Abwechslung zu bieten. Bauherren und Modernisierer tun insofern gut
daran, ihr Eigenheim auf künftige Wetterkapriolen vorzubereiten. Bei
Außentemperaturen über 30°C schützen Dämmstoffe aus natürlichen
Holzfasern besonders effektiv vor einer Überwärmung der Wohnräume.

„Zeitgemäße Dämmstoffe sind nicht allein für Herbst und Winter
gemacht. Dämmstoffe aus Holzfasern sorgen auch im Sommer für ein
behagliches Wohnklima, indem sie temperaturausgleichend wirken“, sagt
Dr.-Ing. Tobias Wiegand, Geschäftsführer beim Verband Holzfaser
Dämmstoffe (VHD e.V.) in Wuppertal.

In der Tat schneiden Holzfaserdämmstoffe in punkto sommerlicher
Hitzeschutz hervorragend ab, da sie relativ schwer sind und über eine
hohe Wärmespeicherkapazität bei gleichzeitig niedriger
Wärmeleitfähigkeit verfügen. Sie sind somit besonders geeignet, rund
ums Jahr für ein behagliches Raumklima zu sorgen.

Um sich ein konkretes Bild zu machen, welchen Beitrag der eine
oder andere Dämmstoff zum sommerlichen Hitzeschutz leistet, können
sich Bauherren an der so genannten „Temperaturleitzahl“
orientieren. In diesen Kennwert fließen das Wärmedämmvermögen, die
Rohdichte und die Wärmespeicherkapazität ein. Je kleiner die
Temperaturleitzahl a ausfällt, desto größer ist der Widerstand des
betreffenden Dämmstoffs gegen den Wärmeeintrag – und umso besser ist
seine Eignung als Schutzschild gegen unerwünschtes Vordringen der
Sommerhitze ins Haus.

Rein bauphysikalisch betrachtet, verfügen Holzfaserdämmstoffe über
ein bemerkenswertes Wärmedämmvermögen (kleine Wärmeleitzahl); zudem
sind sie relativ schwer (große Rohdichte) und können Wärme von Natur
aus sehr gut speichern (große spezifische Wärmespeicherkapazität). Da
sie nur einen kleinen Teil der Wärme von außen nach innen
weiterleiten (große Amplitudendämpfung) und diesen Wärmeanteil im
Dämmstoff so lange puffern, bis die nächtliche Auskühlung einsetzt
(lange Phasenverschiebung), gelangt eine nur geringe Wärmemenge in
das Gebäudeinnere. Ein Temperaturausgleich im holzfasergedämmten Haus
lässt sich somit ganz einfach durch Lüften während der kühlen
Nachtstunden erzielen.

Weitere firmenneutrale Informationen über Holzfaserdämmstoffe
sowie aktuelle Fachbeiträge zum Thema „sommerlicher Hitzeschutz“
finden sich downloadbar im Internet unter www.holzfaser.org .

Quelle :www.holzfaser.org

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Stern TV hat aufgedeckt : 80 % der Wohnflächenflächen falsch berechnet

Dienstag, 3. Juli 2007 | Autor:

Stern TV hat in seiner vom Sendung 24.01.2007 herrausgefunden, dass in rund 80 Prozent der durch die Dekra untersuchten Fällen die Mietverträge nicht korrekt waren. Dies hat nicht nur für die zukünftigen Betriebskostenabrechnungen Auswirkungen, sondern es kann auch noch nachträglich einiges an Geld für den Mieter zurückbringen.

„Klage bei 10 Prozent Abweichung
Falls sich der Vermieter nicht auf eine einvernehmliche Einigung einlassen möchte, kann der Mieter mit einer Klage vor Gericht nur erfolgreich sein, wenn die tatsächliche Wohnfläche 10 Prozent kleiner ist als im Mietvertrag angegeben. Nach jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen: VIII ZR 347/04) können eine Mietminderung und Rückzahlungen von zu viel gezahlter Mieten bis ins Jahr 2002 geltend gemacht werden“

Darum ist gerade auch für Mieter von Wohnungen aber auch von Gewerberäumen wichtig die richtige Wohnfläche / Grundfläche seines gemieteten Objektes zu wissen. Dazu ist ein Aufmass natürlich der erste Schritt. Danach folgt die Wohnflächenberechnung nach der richtigen Berechnungsverordnung.

Weitere Informationen finden Sie über die eingfügten Links oder wenden Sie sich an uns…..

Textzitat : Stern TV

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Architekt / Architekturbüro´s vorstellen !

Montag, 2. Juli 2007 | Autor:

Auf dieser Seite können Sich Architekten und Architekturbüros vorstellen und so sich und ihre Arbeit jedermann näher bringen.

Ein Architekt arbeitet sehr kreativ und sollte daher auch den Raum und die Umgebung haben sich näher einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen.

Wir sind da nicht nur auf deutsche Architekten gespannt die sich vorstellen wollen, sondern wir wollen auch einem ausländischen „Architect“den nötigen Platz bieten. weiter…

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Der Energieausweis ( EnEV ) Pflicht ab 2008

Montag, 2. Juli 2007 | Autor:

Das Bundeskabinett hat nun endlich die Energieeinsparverordnung ( EnEV ) mit den notwendigen Änderungen des Bundesrates verabschiedet.

Damit wird der Energieausweis für Gebäude nun endlich Pflicht. Die Einführung des Energieausweises ( und nicht Energiepass genannt ) erfolgt demnach in drei Stufen:

– ab 1. Juli 2008 müssen Eigentümer oder Vermieter von Wohngebäuden, die bis 1965 fertig ! gebaut wurden, den potentiellen Käufern oder auch Mietern einen Energieausweis vorlegen

– Für alle Wohngebäude mit Baujahr nach 1965 wird der neue Energieausweis ab 1. Januar 2009 Pflicht

– für Nicht-Wohngebäude ( Gewerbegebäuude ) ist ab 1. Juli 2009 der Energieausweis Pflicht

Man unterscheidet in zwei Arten von Energieausweisen:

Den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis.

Beim Verbrauchsausweis wird nur der Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre des Objektes aufgezeigt.
Während beim Bedarfsausweis unabhängig von den persönlichen Heizgewohnheiten jedes einzelnen, ein objektives Bild der energetischen Beschaffenheit des Gebäudes und damit auch der Gebäudetechnik abgebildet wird.

Bis 30. September 2008 kann für alle Gebäude zwischen den beiden Arten des Energieausweises, den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis wählen.

Ab dem 1. Oktober 2008 ist der Bedarfsausweis für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, welche vor der Wärmeschutzverordnung 1977 gebaut wurden und dieser Anforderungen nicht entsprechen vorgeschrieben. Für alle sonstigen Gebäude kann man zwischen den beiden Arten Bedarfsausweis / Verbrauchsausweis gewählt werden. Ausgestellt wird der Energiepass, der eine Gültigkeit von jeweils 10 Jahren besitzt, z.b durch einen Architekt, Ingenieur, Energieberater und auch von anderen qualifizierten Fachleuten.

Im Zuge des Energieausweises stellt sich für jeden Eigentümer die Frage, ob er sich mit neuen Heiztechniken und Wärmedämmmassnahmen auseinandersetzt. Dieses ist nicht nur eine Frage,
die sich im Zuge des Klimawandels stellt, sondern auch wenn man an die Kosten denkt, die heutzutage auf jedem einzelnen lasten, auch ein Weg in die richtige Richtung um für seinen eigenen Geldbeutel etwas Entlastung zu bringen.
Dieses Thema ist sehr interessant und wird uns hier bestimmt nochmals über den Weg laufen.

Weitere Informationen und einen Fachmann der Ihnen einen Energieausweis ausstellt finden Sie unter www.energieausweis-energiepass-beratung.de

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Aufmass und Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung

Montag, 2. Juli 2007 | Autor:

Seit dem 01.01.2004 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland die Wohnflächenverordnung (WoFlV). Diese Verordnung basiert auf den § 42‒44 der II. Berechnungsverordnung ( II. BV) und löste diese damit als Berechnungsverordnung ab. Für ältere Mietverträge gelten weiterhin die alten Bestimmungen der II. BV.

Folgende wichtigen Unterschiede der II.BV und der Wohnflächenverordnung bestehen :

– der generelle Abzug für Putz in Höhe von 3 % ist nicht mehr vorgesehen. Bei der Ermittlung von Grundflächen werden jetzt auch die Flächen von Erkern sowie Wandschränken einbezogen, selbst wenn diese Fläche weniger als 0,5 qm betragen sollte

– in der Vergangenheit wurden Raumteile unter Treppen nicht zur Wohnfläche gerechnet, wenn diese eine lichte Höhe von weniger als 2 m aufwiesen. Diese Raumteile können nun zur Wohnfläche hinzugerechnet werden, wenn diese höher als 1 m ist. Jedoch findet eine Anrechnung zu Wohnfläche erst ab einer Höhe von 1 m bis 2 m statt. Diese Fläche wird nur zur Hälfte in Anrechnung gebracht. Erst wenn die Raumhöhe höher als 2 m ist, wird die Fläche zu 100 % zur Wohnfläche gerechnet

– Wintergärten die nicht beheizbar sind, werden lediglich zur Hälfte zur Wohnfläche hinzugerechnet. Sind diese jedoch beheizbar, werden Wintergärten voll zur Wohnfläche zugerechnet. Bisher war es in diesem Punkt immer wieder zu Streitigkeiten gekommen

– Der Abzug von pauschal 10 % bei Gebäuden mit nur einer Wohnung entfällt

– Balkone, Loggien, Dachgärten oder Terrassen werden zu einem Viertel zur Wohnfläche zugerechnet. Höchstens jedoch zur Hälfte und in Ausnahmefällen ( beispielsweise bei aufwändiger Gestaltung ) auch voll berechnet. Ein Sichtschutz ist nun nicht mehr Vorraussetzung

– es werden nun auch die Grundflächen von Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehenden Pfeilern oder Säulen berücksichtigt, wenn sie eine Höhe von höchstens 1,5 m aufweisen können und ihre Grundfläche 0,1 qm nicht überschreitet. Da diese ja als Ablagemöglichkeit genutzt werden können

Zu dem allen ist aber nötig, ein korrektes Aufmass und die korrekte Wohnflächenberechnung durchzuführen, die als Grundlage einer verlässlichen Wohnflächenermittlung dient.

Hier der komplette Text der Wohnflächenverordnung

http://www.aufmassprofis.de/pages/wohnflaechenverordnung-woflv.html

durch Hinweis von www.aufmassprofis.de

Thema: Allgemein, Architektenleistung, Bauantrag, Schlüsselfertiges Bauen | Kommentare geschlossen