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Förderprogramm „Vor- Ort-Beratungen“ zu Energieeinsparung in Wohngebäuden bis 2009 verlängert !

Samstag, 7. Juli 2007 | Autor:

Das zuerst nur bis Ende 2006 befristetes Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie „Energieeinsparberatung vor Ort“ ist nun bis zum 31.12.2009 verlängert worden.

Das Ziel dieses Programms ist es durch gezielte Verminderung des Energieverbrauches einen Beitrag zur Verringerung der CO2 Emission im Gebäudebestand beizutragen.

Diese Programmänderung fordert in nicht unerheblichen Maß die unabhängige Beratung des Eigentümers oder auch des Mieters von Gebäuden.

Hierbei werden u.a folgende Punkte berücksichtigt:

– Hinweise zur Verbesserung des Wärmeschutzes

– Tipps zu Heizungsanlagen und evt. den Umstieg auf erneuerbare Energien

– parallel wird eine Kostenanalyse / Wirtschaftslichkeitsberechnung durchgeführt um
auszuloten, ob die Maßnahmen sinnvoll sind.

Diese Gutachten werden von qualifizierten Fachleuten z.b. Ingenieuren, Gebäudeenergieberatern oder auch einem Architekt durchgeführt.

Die Höhe der Förderung staffelt sich wie folgt:

Unabhängig von den Gesamtkosten der Beratung wird für ein

– Ein-/Zweifamilienhaus ein Zuschuss von 175,- €

– für Wohngebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten ein Zuschuss von 250,- € als
Festbetrag gewährt

Die weiteren Kosten für das Gutachten / Beratung sowie die anfallende Umsatzsteuer hat der Hauseigentümer selbst zu tragen.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt auf der Webseite des
BMWI ( Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie )

Ein weiteres Programm bietet die KFW Eigentümern an, die bei ihrem Gebäude den Energieverbrauch senken wollen.

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm eignet sich für alle, die den Energieverbrauch ihres Gebäudes entscheidend senken und damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten – und das zu außerordentlich günstigen Konditionen.

Dazu gibt es von der KFW zwei Varianten für die Förderung für das CO2 – Gebäude- sanierungsprogramm:

1. die Kreditvariante
2. die Zuschussvariante

Auch hierzu erhalten Sie auf der Webseite der KFW alle weiteren Informationen

Weitere Programme der KFW für Wohnimmobilien

Wir hoffen Ihnen mit diesem Artikel und den darin enthaltenden Links eine gute Grundlage für Ihre eigenen Recherchen geliefert zu haben.

Quellen : KFW / BMWI

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Der Statiker und der Architekt bei der Hausplanung

Samstag, 7. Juli 2007 | Autor:

Wir wollen auch dem „Laien“ in unseren Artikeln etwas an Informationen an die Hand geben.

In diesem Artikel wollen wir etwas näher auf den Begriff Statik / Statiker eingehen.
Der Statiker ist neben dem Architekt ein weiterer Partner den der Bauherr bei seinem Bauvorhaben einbinden muss. Der Statiker arbeitet meist eng mit dem Architekt zusammen, sodass der Bauherr nicht allzu viel von dessen Arbeit mitbekommt.

Die statische Berechnung (auch Statik genannt) bezeichnet im allgemeinen die Berechnung von Kräften, Spannungen und Verformungen einer Konstruktion.

In unserem Fall wird diese von einem Bauingenieur / Statiker durchgeführt der dazu die notwendige Qualifikation nachgewiesen hat.

Das Ziel dieser statischen Berechnung ist es, sicherzustellen, dass das Haus auch den zu erwartenden statischen Belastungen standhalten kann, wobei noch natürlich noch Sicherheitstoleranzen mit berücksichtigt werden.

Im Bauingenieurswesen bezeichnet man die gesamte Konstruktionsplanung eines Hauses auch als „Tragwerksplanung“. Die statischen Berechnungen sind nur ein Teil dieser Tragwerksplanung. Zu der Tragwerksplanung gehört auch noch die Berechnung von dynamischen Lasten, wie z.b. Schwingungen und die Ermittlung der Ermüdungs- sowie der Abnutzungserscheinungen.

Für den Bau von Ein- oder Zweifamilienhäusern mit geringer Schwierigkeitsstufe ist im Regelfall keine behördliche noch eine Überprüfung durch einen Sachverständigen erforderlich. Das regelt im Einzelfall aber das Baurecht des jeweiligen Bundeslandes.

Nicht desto trotz, ist der Bauherr zu der Abgabe einer Statik verpflichtet. Diese muss in der Regel durch einen Statiker erstellt werden, der durch ein entsprechendes Studium dazu qualifiziert wurde. Teilweise übernimmt auch ein Architekt mit der notwendigen Qualifikation diese Aufgabe.

Sollte der Statiker und der Architekt nicht ein und dieselbe Person sein, so werden die Vorgaben des Statikers in die Entwürfe des planenden Architekt eingearbeitet, da es wichtig ist den Vorgaben des Statikers zu folgen.

Thema: Architekt, Architektenleistung, Bauantrag, Bauplanung- und vorbereitung | Kommentare geschlossen

architekt4you.de im Gespräch mit dem interview-blog.de

Samstag, 7. Juli 2007 | Autor:

Um den Lesern unseres Blogs auch zu zeigen, was von uns in Kooperation mit anderen Blogs veröffentlicht wird, wollen wir in diesem Fall Ihre Aufmerksamkeit auf ein Interview lenken, welches vor ca. 1 Jahr Zeit mit Herrn Beck von architekt4you.de
geführt wurde.

In diesem Interview stehen 4 zentrale Fragen im Vordergrund.

Es wird das „für und wieder“ einer solchen Webseite angesprochen. Denn gerade in den Anfängen von architekt4you.de waren die Reaktionen nicht so zustimmend. Die Idee war neu und so macher Architekt konnte sich darunter nichts vorstellen.

Wir haben uns aber nicht davon abschrecken lassen und sind konsequent unserer Linie gefolgt. D.h. durch Kooperationen mit anderen Webseiten Content zu generieren und unseren Usern zur Verfügung zu stellen. Denn eine Webseite lebt nur von den Usern und diese wollen natürlich immer interessante Informationen.
Neben dieser Linie haben wir in Laufe der Zeit eine Reihe eigenständiger Webseiten online gestellt, da man so noch besser auf die einzelnen Themen eingehen kann und so für den User noch schneller Informationen zur Verfügung stellt.

Dazu gehören Webseiten die u.a. folgende Themen beinhalten :

– Wohnflächenberechnung
– Energieausweis
– Energieberatung

Nun sind auch so einige „Skeptiker“ von unserer Idee angetan und so entsteht ein reger Austausch an Ideen und Meinungen.

Aber genug dazu !!

Hier wollen wir Ihnen die Fragen vorstellen, die Herrn Beck durch den interview-blog.de gestellt wurden. Sollten Sie auf die Antworten gespannt sein, so lesen Sie bitte das gesamte Interview unter „ Im Gespräch mit architekt4you.de…….

interview-blog.de: Herr Beck, Sie sind der Betreiber von architekt4you.de. Wie kann das Internet helfen, Bauherren und Architekten zusammen zu bringen?

interview-blog.de: Mit wem konkurriert Ihr Angebot mehr? Mit anderen Anbietern ähnlicher Angebote, mit den gelben Seiten oder mit der Mund-zu-Mund-Propaganda zwischen den Bauherren?

interview-blog.de: Viele Bauherren schrecken aufgrund der vermeintlich hohen Kosten vor einem Architekten zurück, obwohl die meisten – in der Regel ja unerfahrenen – Bauherren mit Hilfe eines Architekten sicher in der Praxis Geld sparen könnten. Kann die Ersparnis mit einem über Ihre Plattform gefundenen Architekten noch größer werden, weil diese Markttransparenz schafft? Kann man auf architekt4you.de auch günstigere Architekten finden

interview-blog.de:
Zum Schluss wollen wir auch Ihnen unsere Standardfrage nicht vorenthalten. Welche Ziele und Wünsche haben Sie für Ihre Firma in den nächsten fünf Jahren?

Fragen / Quelle : interview-blog.de

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Die Alternative gegen Schimmel : Kalk – Putz

Samstag, 7. Juli 2007 | Autor:

Während früher immer gemeint wurde, ein Neubau müsse erst einmal richtig austrocknen sind wir nun etwas „schlauer“.

Bei der Errichtung eines Neubaus werden durch die verschieden Materialien wie z.b. Estrich, Mörtel und Putz ( die alle mit H2O angemischt werden ) viel Wasser in das Bauwerk eingebracht, welche erst im laufe der Zeit wieder aus den Bauwerk in die Raumluft diffundiert. Dazu ist es wichtig, diese mit H2O angereicherte Luft aus dem Bauwerk wieder abzuleiten, da sonst sich das H2O an den Wänden, Decken und auch in den Raumecken niederschlägt und somit eine optimale Lebensgrundlage für Schimmel bildet.

Man kann natürlich durch Lüften einen Großteil des so entstehenden H2O aus dem Objekt ableiten und somit dazu beitragen das Haus „auszulüften“.

Diese Alternative ist allerdings gerade in der Heizperiode mit höheren Heizkosten verbunden und „schädigt“ somit unseren Geldbeutel und das Klima. Im zuge des Klimawandels ist das auch ein Faktor der nicht unbeachtet sein sollte.

Für dieses Problem gibt es eine Alternative :

Das verwenden von mineralischem Kalkputz ist ein sehr gutes Mittel um die Schimmelbildung zu verhindern. Kalk –Putz hat einen sehr hohen Ph-Wert, was bedeutet, das die Pilzsporen keine Grundlage für ihr Wachstum vorfinden können.

Ein weiterer Faktor ist die regulierende Wirkung des Kalkputzes. D.h. er kann Feuchtigkeit sehr gut aufnehmen und gibt diese dann wieder ab, sobald die Umgebungsluft trockener ist.

Dieses ist nicht zu unterschätzen, da selbst in einem trockenen Haus, durch das bewohnen, eine größere Menge an Feuchtigkeit tägl. entsteht, die dann wieder durch den Kalkputz an die Umgebungsluft abgegeben wird, sobald es notwendig ist.

Nähere Informationen zu dem Einsatz von Kalkputzen erhalten Sie selbstverständlich von jedem Architekt.

Durch Hinweis von www.architekt4you.de

Thema: Bauplanung- und vorbereitung, Interessantes, Rohbau / Selbstbau | Kommentare geschlossen

Große Abweichung in der Wohnfläche bedeutet nicht immer einen Minderungsgrund !

Freitag, 6. Juli 2007 | Autor:

In unsere Rubrik „Recht“ wollen wir das Thema des Artikels vom 5.07.2007 aufnehmen und Ihnen wieder ein interessantes Urteil näher vorstellen.

In vorliegenden Fall war die die Fläche der Dachterrasse als zu großzügig berechnet.

Wird bei Abschluss eines Mietvertrages von beiden Mietparteien übereinstimmend festgelegt, dass die Fläche der Dachterrasse nicht näher bestimmt wird und nicht zu einem unerheblichen Teil in der Mietfläche enthalten ist, so kann der Mieter zu einem späteren Zeitpunkt keine Minderung der Mietfläche geltend machen. Auch dann nicht, wenn der Mieter meint, die Wohnfläche sei somit mehr als 10 % unterschritten. weiter…

Thema: Recht | Kommentare geschlossen

Die typischen Fehler bei der Planung und Installation von Wärmepumpen

Donnerstag, 5. Juli 2007 | Autor:

In einer Veröffentlichung der Verbraucherzentrale Thüringen wird näher erläutert welche Fehler bei der Plaunung und bei dem Betrieb einer Wärmepumpe enstehen können und welche Auswirkung dieses auf die Kosten hat.

Wir wollen hier nur die wichtigsten Punkte anschneiden.

Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale Thüringen.

1. eine zu hohe Vorlauftemperatur der Heizung

2. die zu hohe Temperatur bei der Warmwasserbereitung

3. die Auskühlung der Wärmequelle bei Soleanlagen

4. ein fehlender hydraulischer Abgleich im Heizsystem und der Wärmequelle

5. zu große Solewälzpumpe führt zu hohem Stromverbrauch

6. ein möglicher Sauerstoffeintritt in den Grundwasserkreis

7. bei der Luft als Wärmequelle für die Wärmepumpe, wird oft die Leistungsfähigkeit bei bestimmten Temperaturen überschätzt

Quelle : Verbraucherzentrale Thüringen

Thema: Interessantes | Kommentare geschlossen

Verschiedene Standards beim Hausbau…..

Donnerstag, 5. Juli 2007 | Autor:

Wir wollen ja auch mal etwas über den „Tellerrad“ schauen !

Da trifft es sich gut , das einer unsere Partner ( seines Zeichens Architekt) seinen Urlaub nicht in heimischen Gefilden verbracht hat, sondern es ihn in die weite Welt zog.

Bei seinem Streifzug durch Asien kam er an dieser Baustelle eines Einfamilienhauses vorbei und konnte es sich nehmen lassen einige Fotos zu „knipsen“.

Anbei nun einige seiner Fotografien…..

Asien Haus hausbau hausbauen Architekt architectcopyright www.wohnbau-komplett-service.de

Fundament Teil 1

Asien Haus hausbau hausbauen architket architect copyright www.wohnbau-komplett-service.de

Fundament Teil 2

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Fundament Teil 3

Weitere Bilder finden Sie auf der folgenden Seite

Thema: Kurioses | Kommentare geschlossen

BGH Urteil zur Abweichungstoleranz bei der Wohnfläche

Donnerstag, 5. Juli 2007 | Autor:

Wir hatten vor einigen Tagen einen Artikel zum Thema „Aufmass und Wohnflächenberechung nach Wohnflächenverordnung“ veröffentlicht.
Nun ist uns eine Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs auf den Tisch „geflattert“. Die Überschrift dieser Pressemitteilung lautete :

Urteil des Bundesgerichtshofs zur Mieterhöhung, wenn die vermietete Wohnung tatsächlich größer ist als vertraglich vereinbart

Da wurden wir hellhörig und wir haben uns die Presseinformation sofort im Wortlaut näher angeschaut. Zusammenfassend kann man daraus folgendes resümieren :

Im Zuge einer Mieterhöhnung ist die im Mietvertrag angegebene Wohnungsgröße massgebend bei der Berechnung der Höhe des Mietzinses und nicht die tatsächliche Wohnungsgröße.

Dieses hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 23. Mai 2007 – VIII ZR 138/06 entschieden.

Diese Regelung gilt, solange die Abweichung der Wohnfläche nicht größer als zehn Prozent beträgt.

Im dem vorliegenden Fall aus Berlin war die Gesamtwohnfläche im Mietvertrag mit 121,49 qm angegeben. Tatsächlich beträgt die Wohnfläche aber 131,80 qm. Das sind 10 qm mehr Wohnfläche. In einem Schreiben verlangte der Vermieter – auf der Grundlage der tatsächlichen Wohnungsgröße – die Zustimmung der Mieterin zu einer Erhöhung der Bruttokaltmiete. Die Mieterin lehnte diese Erhöhnung aber ab.

Dagegen klagte der Vermieter und bekam in der Entscheidung vom Amtsgericht und auch in der des Landgerichts Berlin recht zugesprochen.
Die Mieterin ging in Revision und der BGH wies die Klage des Vermieters in letzter Instanz ab siehe (BGH v. 23.05.2007, Az.: VIII ZR 138/06).

Zitat BGH : Die davon abweichende tatsächliche Wohnungsgröße ist jedenfalls dann nicht maßgebend, wenn die Wohnflächenabweichung nicht mehr als 10% beträgt. Dies hat der Bundesgerichtshof bereits für den umgekehrten Fall eines Mieterhöhungsverlangens, bei dem die tatsächliche Wohnfläche geringer war als angegeben, entschieden (Urteil vom 7. Juli 2004 – VIII ZR 192/03, NJW 2004, 3115), und Gleiches gilt auch hier. Erst bei einer Flächenabweichung von mehr als 10 % kann es dem Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr zugemutet werden, an der vertraglichen Vereinbarung über die Wohnungsgröße festgehalten zu werden. Diese Grenze war im vorliegenden Fall jedoch nicht überschritten, so dass die zulässige Mieterhöhung nach der im Vertrag angegebenen Wohnfläche zu berechnen war.

Weitere Informationen zu diesem Urteil finden Sie hier und zu anderen Urteilen die dieses Thema betreffen hier.

Textzitate: Bundesgerichtshof www.juris.bundesgerichtshof.de

  • Wir möchten Sie hier gleich noch folgenden Artikel aufmerksam machen, der zum Thema die Genauigkeit der Wohnflächenberechnungen in Deutschland hat. Sollte uns das als Mieter nicht zu denken und zum handeln „auffordern“ ?
  • P.S. dies stellt keine Rechtsberatung da. Sollten Sie diese wünschen, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt

    durch Hinweis www.aufmassprofis.de

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    Schlüsselfertiges Bauen mit oder ohne Architekt ?!

    Mittwoch, 4. Juli 2007 | Autor:

    Das Schlüsselfertige Bauen bedeutet im Immobilienbereich legendlich, dass ein Bauvorhaben von einem Generalunternehmer aus einer Hand geplant und erstellt wird. Von diesem Generalunternehmer erhält die Bauherrin / der Bauherr dann nach erfolgter Fertigstellung ein komplett bezugsfertiges Haus.

    Bei schlüsselfertigen Bauvorhaben müssen sämtliche Roh- und Innenausbauarbeiten abgeschlossen sein. Der Bauherr / die Bauherrin kann nach der Fertigstellung und der Abnahme mit den Möbelwagen vorfahren und in ihr neues Eigenheim ziehen . Schlüsselfertige Bauten können als Typenhäuser in Serie , aber auch wie ein „normales“ durch ein Architekt individuell geplantes Haus erstellt werden.

    Der wesentliche Vorteil des schlüsselfertigen Bauens liegt im Gegensatz zum Bauen mit einem Architekten und vielen weiteren Baubeteiligten in der wesentlich kürzeren Bauzeit und darin, dass Sie Baukosten vertraglich im Vorfeld fest vereinbart wurden. Dieser „alles aus eine Hand Service“ ist jedoch keine Garantie für den problemlosen Ablauf des Bauvorhabens.

    Von daher sollte auch hier der Bauherr / die Bauherrin ein wachsames Auge auf den ausführenden Generalunternehmer haben.

    Denn auch bei der Errichtung eines schlüsselfertigen Hauses geht nicht alles ohne Probleme. Zu bedenken ist, dass bei der Bauüberwachung, Mängelbeseitigung sowie Qualitätsprüfung der Bauherr / die Bauherrin auf sich alleine gestellt ist und sich ggf. fachkundige Unterstützung durch einen Architektenbüro oder eine andere fachkundigen Person einholen muß.

    Da es sein kann, das in diese vertraglich zugesicherten Eigenschaften nicht korrekt sein müssen, was wiederum einen möglichen Schadensanspruch rechtfertigt.

    Thema: Schlüsselfertiges Bauen | Kommentare geschlossen

    Innovativer Fliesen-Handwerker-Komplettservice für Hotels

    Dienstag, 3. Juli 2007 | Autor:

    In diesem Artikel stellen wir Ihnen das System der Fliesenbeschichtungen vor, welches nicht nur bei der Hotelsanierung, sondern auch bei jedem anderen Sanierungsobjekt angewendet werden kann. Der Architekt der uns diesen Tipp gegeben hat, kann bestätigen, das dies eine sehr gute und preislich sehr attraktive Möglichkeit ist, alte Fliesen wieder auf „Vordermann“ zu bringen.

    Eine Hotelsanierung – Sanierung aller Fliesen-Flächen gestaltet sich zumeist sehr komplex und viele verschiedene Gewerke werden notwendig.
    Fliesensanierung Bad Hotel Fliesen

    So benötigt der Hotelier für seine Badsanierung, Küchensanierung und Poolsanierung jeweils viele verschiedene Firmen – das bedeutet eine langwierige Recherche, Chaos bei den Terminabsprachen und Terminen, hohe Ausfallzeiten, Großbaustellen mit viel Dreck und Lärm, Stress ohne Ende … .

    Neben den hohen Sanierungskosten aufgrund der vielen notwendigen Firmen bleiben zusätzlich Gäste fern oder beschweren sich über den pausenlosen Baulärm.

    Es geht auch anders !

    Seit einigen Jahren bietet das Handwerkerunternehmen Bad & Pool Sanierung Slupina speziell dem Hotel und Gastronomie Sektor erfolgreich einen unkomplizierten „Alles-aus einer-Hand Service“. Es gibt nur eine Firma, das heißt unkompliziertes flexibles kompetentes Arbeiten ohne Lärm, Dreck und Stress. Die Firma Bad & Pool Sanierung Slupina reißt die Fliesen aus den zu sanierenden Bereichen nicht heraus, die Fliesen aus Bad Küche und Pool erhalten lediglich nach gründlicher Reinigung ein neues Kleid – die Fliesenbeschichtung.

    Schwimmbad Sanierung Fliesen

    Während der drei Tage kann natürlich in mehreren Bädern parallel beschichtet werden, was die Gesamtsanierungszeit erheblich herabsenkt. Die Gäste können die Fliesenbereiche schnell wieder nutzen und werden während der Sanierung im Bad des Nebenzimmers nicht durch Lärm oder Dreck beeinträchtigt. Der Hotelier hat zufriedene Gäste – existentiell für ein Hotel und Basis für Stammkunden – und gleichzeitig sind die Sanierungsarbeiten im vollen Gange. Aufgrund der kurzen Ausfallzeiten wird der Hotelbetrieb nicht unnötig belastet – wichtig für das Budget.

    Weiterführende Informationen zum Thema innovative Fliesenbeschichtungen erhalten Sie auf der Homepage www.slupina-badsanierung.de .

    Thema: Handwerker, Interessantes | Kommentare geschlossen