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Banken müssen Immobiliengutachten zahlen…

Mittwoch, 17. Oktober 2007 | Autor:

Für die Anfertigung eines Gutachens für die Wertermittlung einer Eigentumswohnung forderte eine Bausparkasse von Ihrem Kunden 520,00 Euro. Diese Wertermittlung ist für die Bausparkasse stets Voraussetzung für die Gewährung eines Immobilien- darlehens.

Dabei ist es unrelevant, ob der Kredit später ausgezahlt wird oder nicht. Der Kunde durfte in diesem Fall nicht einmal in das von ihm bezahlte Gutachten Einblick nehmen.

Dagegen hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geklagt.

Daraufhin kippte das Landgericht Stuttgart die umstrittenen Klausel:

Die entstehenden Kosten zur Wertermittlung einer Immobilie dürfen Banken nicht mehr auf ihre Kunden abwälzen.

Betroffene können nun ihr Geld zurückfordern. Einen Musterbrief finden Sie unter www.vz-nrw.de

durch Hinweis www.architekt4you.de

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Thema: Recht

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