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Schadensersatz nach Treppensturz… Vermieter haftet..

Donnerstag, 18. Oktober 2007 | Autor:

Stürzt ein Mieter auf einer nicht sachgerecht angebrachten Raumspartreppe, so haftet der Vermieter. Eine Frau, die über die Treppe zum Dachboden gelangen wollte, verletzte sich schwer und verlangte vom Vermieter Schadensersatz. Der Vermieter versuchte sich dagegen zu wehren, weil die Mieterin die Treppe “auf eigene Gefahr” benutzt habe – allerdings ohne Erfolg.

Zwar traf die Mieterin eine Teilschuld, weil sie die Treppe unvorsichtig beschritten hatte. Jedoch bestehe schon deswegen eine Pflicht zum Schadenersatz für den Vermieter, weil die Treppe nicht den “einschlägigen Bauvorschriften entsprach” und deswegen ein “Sachmangel an der Wohnung” vorlag. (OLG Dresden, 5 U 581/06)

Quelle: IVD

durch Hinweis www.architekt4you.de

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Thema: Recht

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