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Welche Aufgaben hat ein Architekt und ein Ingenieur ?

Donnerstag, 28. Februar 2008 | Autor:

Um die Vielfältigkeit moderner Bauvorhaben in den Griff zu bekommen, bedarf es ebenso vielschichtiger Methoden.

Bauen ist in unserer Zeit zu einem komplexen Beziehungsnetz immer rascher aufeinander folgender Abläufe, Entscheidungen und Handlungen geworden. weiter…

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Bundesingenieurkammer weist auf die Anwendung geltenden Preisrechts ( HOAI ) hin

Sonntag, 24. Februar 2008 | Autor:

Bei der Abgabe von Geboten auf laufende Auktionen ist die geltende HOAI zu beachten.

Hierauf weist die Bundesingenieurkammer auf hin:

„Die Tätigkeit der Ingenieure und Architekten unterliegt der dem gesetzlichen Preisrecht der HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – die regelt, welche Ingenieur- und Architektenleistungen zu welchem Preis abzurechnen sind. Die HOAI stellt öffentliches und damit zwingendes Preisrecht dar. Der Preiswettbewerb für Leistungen, die unter den Anwendungsbereich der HOAI fallen, ist nur im Rahmen der von der HOAI selbst eröffneten engen Grenzen zulässig.“

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: www.bingk.de/hoai-info.htm

Quelle : bingk.de

durch Hinweis www.architekt4you.de

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Bestandspläne / CAD Zeichnungen erstellen von Profis für Profis….

Montag, 7. Januar 2008 | Autor:

Immer wieder kommt es vor, das man als privater Bauherr oder als Hausverwaltung / Immobilienverwaltung einen Umbau eines bestehenden Gebäudes plant.

Dazu ist es wichtig eine möglichst genaue Grundlage zu haben, um die geplanten Umbaumaßnahmen planen und durchführen zu können.

Hierzu ist es notwendig, sich genaue Bestandspläne im Vorfeld anfertigen zu lassen. Viele Bauherren sehen das oft als unnötige Kosten und umgehen diesen Kostenfaktor sehr gerne. weiter…

Thema: Architektenleistung, Bauantrag, Bauplanung- und vorbereitung, Sanierungen | Kommentare geschlossen

Die Baupolitik könnte schon jetzt soziale Probleme der Zukunft lösen..

Dienstag, 21. August 2007 | Autor:

Der rasante Abschwung der Wohnungsbaukonjunktur hat sich im zweiten Quartal 2007 weiter verschärft und wirkt sich erstmals auch negativ auf die Gesamt-
konjunktur aus. Neben dem Ein- und Zweifamilienhausbau (-52 %) ist auch der Mehrfamilienhausbau betroffen und erreicht mit 18 % Rückgang einen neuen Nachkriegstiefstand. In einem zweiten offenen Brief an die Politik auf Bundes- und Länderebene warnt die DGfM (Deutsche Gesellschaft für Mauerwerksbau) vor sozialpolitischen und länger anhaltenden gesamtkonjunkturellen Folgen und fordert eine Ausdehnung der KfW-Förderung auf das Segment des altersgerechten Wohnungsbaus.

Erst im Juni kritisierte der Deutsche Mieterbund, dass die derzeitige Fertigstellungs-
rate von Wohnungen nicht dem tatsächlichen Bedarf entspricht. In süddeutschen Ballungszentren wird bereits von einer neuen „Wohnungsnot“ gesprochen.

Nach Prognosen des Isoplan-Instituts unterschreiten die Baufertigstellungen im Wohnungsbau ab 2008 erstmalig die Grenze von 200.000 Wohnungseinheiten. Das steht im Widerspruch zum Wohngeld- unMietenbericht 2006 des BMVBS, demzufolge wegen steigender Haushaltszahlen in den kommenden zehn Jahren jährlich zwischen 200.000 und 250.000 Wohnungen gebaut werden müssen.

Diese Einschätzung,“ so Dr. Ronald Rast, Geschäftsführer der DGfM, „hatte bislang jedoch keine Konsequenzen auf die Wohnungsbaupolitik. Trotz Föderalismusreform bestimmt der Bund über Mietrecht, Steuerrecht und die KfW-Förderung weiterhin die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau. Gleichzeitig wurde das Miet- und Steuerrecht durch die Abschaffung der degressiven Abschreibung in Kombination mit dem Decklungseffekt des derzeitigen Mietrechtes so verschärft, dass der Neubau von Mietwohnungen durch private Investoren zum Erliegen kommt.“ Sinnvoll ist nach Rast eine Ausdehnung der KfW-Förderung auf das altersgerechte Bauen: „Wenn es gelingt, durch geeignete Fördermaßnahmen 100.000 Wohnungseinheiten altersgerecht auszustatten, damit Senioren darin länger selbständig wohnen können, spart der Staat im Vergleich zur alternativen Unterbringung in Pflegeheimen jährlich 2 Mrd. Euro.

Quelle:

Rita Jacobs Public Relations und Kommunikation

durch Hinweis www.architekt4you.de

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Das 1×1 der „Blower-Door-Messung“….

Freitag, 20. Juli 2007 | Autor:

Die Lüftungswärmeverluste stellen bei einem Haus einen wesentlichen Anteil der gesamten Wärmeverluste dar. Es ist daher wichtig, ein Haus luftdicht zu bauen.

Luftdichtheit ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal eines Wohnhauses

Ein luftdichtes Haus hat viele Vorteile für den Bewohner: Der Komfort ist höher (Behaglichkeit durch hohe Luftqualität und Vermeidung von Zugluft), der Heizenergieverbrauch ist kleiner undes werden Bauschäden vermieden. Für ein vernünftiges Lüftungskonzept ist ein dichtes Haus eine zwingende Voraussetzung. Bauschäden entstehen, wenn Luft aus Wohnräumen durch die Isolierung in kühlere Bereiche gelangt und die Feuchte dort kondensiert (Schimmelbildung).
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Der Statiker und der Architekt bei der Hausplanung

Samstag, 7. Juli 2007 | Autor:

Wir wollen auch dem „Laien“ in unseren Artikeln etwas an Informationen an die Hand geben.

In diesem Artikel wollen wir etwas näher auf den Begriff Statik / Statiker eingehen.
Der Statiker ist neben dem Architekt ein weiterer Partner den der Bauherr bei seinem Bauvorhaben einbinden muss. Der Statiker arbeitet meist eng mit dem Architekt zusammen, sodass der Bauherr nicht allzu viel von dessen Arbeit mitbekommt.

Die statische Berechnung (auch Statik genannt) bezeichnet im allgemeinen die Berechnung von Kräften, Spannungen und Verformungen einer Konstruktion.

In unserem Fall wird diese von einem Bauingenieur / Statiker durchgeführt der dazu die notwendige Qualifikation nachgewiesen hat.

Das Ziel dieser statischen Berechnung ist es, sicherzustellen, dass das Haus auch den zu erwartenden statischen Belastungen standhalten kann, wobei noch natürlich noch Sicherheitstoleranzen mit berücksichtigt werden.

Im Bauingenieurswesen bezeichnet man die gesamte Konstruktionsplanung eines Hauses auch als „Tragwerksplanung“. Die statischen Berechnungen sind nur ein Teil dieser Tragwerksplanung. Zu der Tragwerksplanung gehört auch noch die Berechnung von dynamischen Lasten, wie z.b. Schwingungen und die Ermittlung der Ermüdungs- sowie der Abnutzungserscheinungen.

Für den Bau von Ein- oder Zweifamilienhäusern mit geringer Schwierigkeitsstufe ist im Regelfall keine behördliche noch eine Überprüfung durch einen Sachverständigen erforderlich. Das regelt im Einzelfall aber das Baurecht des jeweiligen Bundeslandes.

Nicht desto trotz, ist der Bauherr zu der Abgabe einer Statik verpflichtet. Diese muss in der Regel durch einen Statiker erstellt werden, der durch ein entsprechendes Studium dazu qualifiziert wurde. Teilweise übernimmt auch ein Architekt mit der notwendigen Qualifikation diese Aufgabe.

Sollte der Statiker und der Architekt nicht ein und dieselbe Person sein, so werden die Vorgaben des Statikers in die Entwürfe des planenden Architekt eingearbeitet, da es wichtig ist den Vorgaben des Statikers zu folgen.

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Aufmass und Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung

Montag, 2. Juli 2007 | Autor:

Seit dem 01.01.2004 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland die Wohnflächenverordnung (WoFlV). Diese Verordnung basiert auf den § 42‒44 der II. Berechnungsverordnung ( II. BV) und löste diese damit als Berechnungsverordnung ab. Für ältere Mietverträge gelten weiterhin die alten Bestimmungen der II. BV.

Folgende wichtigen Unterschiede der II.BV und der Wohnflächenverordnung bestehen :

– der generelle Abzug für Putz in Höhe von 3 % ist nicht mehr vorgesehen. Bei der Ermittlung von Grundflächen werden jetzt auch die Flächen von Erkern sowie Wandschränken einbezogen, selbst wenn diese Fläche weniger als 0,5 qm betragen sollte

– in der Vergangenheit wurden Raumteile unter Treppen nicht zur Wohnfläche gerechnet, wenn diese eine lichte Höhe von weniger als 2 m aufwiesen. Diese Raumteile können nun zur Wohnfläche hinzugerechnet werden, wenn diese höher als 1 m ist. Jedoch findet eine Anrechnung zu Wohnfläche erst ab einer Höhe von 1 m bis 2 m statt. Diese Fläche wird nur zur Hälfte in Anrechnung gebracht. Erst wenn die Raumhöhe höher als 2 m ist, wird die Fläche zu 100 % zur Wohnfläche gerechnet

– Wintergärten die nicht beheizbar sind, werden lediglich zur Hälfte zur Wohnfläche hinzugerechnet. Sind diese jedoch beheizbar, werden Wintergärten voll zur Wohnfläche zugerechnet. Bisher war es in diesem Punkt immer wieder zu Streitigkeiten gekommen

– Der Abzug von pauschal 10 % bei Gebäuden mit nur einer Wohnung entfällt

– Balkone, Loggien, Dachgärten oder Terrassen werden zu einem Viertel zur Wohnfläche zugerechnet. Höchstens jedoch zur Hälfte und in Ausnahmefällen ( beispielsweise bei aufwändiger Gestaltung ) auch voll berechnet. Ein Sichtschutz ist nun nicht mehr Vorraussetzung

– es werden nun auch die Grundflächen von Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehenden Pfeilern oder Säulen berücksichtigt, wenn sie eine Höhe von höchstens 1,5 m aufweisen können und ihre Grundfläche 0,1 qm nicht überschreitet. Da diese ja als Ablagemöglichkeit genutzt werden können

Zu dem allen ist aber nötig, ein korrektes Aufmass und die korrekte Wohnflächenberechnung durchzuführen, die als Grundlage einer verlässlichen Wohnflächenermittlung dient.

Hier der komplette Text der Wohnflächenverordnung

http://www.aufmassprofis.de/pages/wohnflaechenverordnung-woflv.html

durch Hinweis von www.aufmassprofis.de

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