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Welche Rechte hat ein Mieter bei Modernisierungen / Reparaturen ?

Mittwoch, 11. Juli 2007 | Autor:

Notwendige Modernisierungen / Reparaturen müssen die Mieter von Wohnungen akzeptieren, auch wenn für den Mieter Beeinträchtigungen durch diese Arbeiten entstehen.

Der Vermieter hat den Mieter rechtzeitig von solchen Arbeiten in Kenntnis zu setzen und der Mieter muss daraufhin diese Arbeiten auch dulden.

In vorliegen Fall hat ein Vermieter die Idee gehabt, einen zweiten Balkon anzubauen.

Die Idee fand der Mieter nicht sehr sinnig und führte folgendes an :

– zum Wäschetrocknen, zum Sitzen im Freien usw. reiche der vorhandene Balkon völlig aus

– die weitere Tür, die zusätzlich eingebaut werden müsste, „verbaue“ eine wichtige Stellwand im Schlafzimmer

Das LG Berlin, Aktenzeichen 63 S 77/05 hat im vorliegenden Fall dann entschieden, dass ein weiterer Balkon keine Qualitätssteigerung einer Wohnung / Immobilie bedeutet.

Ein solcher Balkon sei keine Modernisierungsmassnahme, weil das keine Verbesserung der Wohnqualität bedeutet. Im Gegenteil, es bedeute einen Qualitätsverlust, da der Mieter eine Stellwand nicht mehr nutzen könne.

P.S. dies stellt keine Rechtsberatung da. Sollten Sie diese wünschen, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt

Quelle : LG Berlin

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Thema: Recht

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